Zur Information dürfen Sie Ihre Patientinnen auf unsere Internetseiten NIPT – für Patientinnen verweisen oder können hier unsere Patientenbroschüre anfordern.
Die folgenden Punkte sind in der Beratung und ärztlichen Aufklärung hervorzuheben:
- Der NIPT ist ein Screening Test. Er ist keine diagnostische Untersuchung, wie eine (molekular)zytogenetische Untersuchung nach einer diagnostischen Punktion. Der Test dient der Wahrscheinlichkeitsberechnung für das Vorliegen der getesteten fetalen Auffälligkeit.
- Ein unauffälliges Testergebnis bedeutet, dass das Risiko für eine getestete Chromosomenstörung niedrig ist.
- Dennoch sind sowohl falsch-positive als auch falsch-negative Testergebnisse möglich.
- Ein falsch-negatives Testergebnis kann nicht ausgeschlossen werden. Ein unauffälliges Testergebnis bedeutet demnach nicht, dass die getestete chromosomale Auffälligkeit vollständig und mit 100%iger Sicherheit beim Feten ausgeschlossen ist.
- Ein falsch positives Testergebnis ist ebenfalls möglich. Die Wahrscheinlichkeit, dass im individuellen Fall bei einem positiven (=auffälligen) Testergebnis tatsächlich die getestete Chromosomenstörung vorliegt, hängt auch vom Hintergrundrisiko für die getestete Auffälligkeit ab und kann von unter 50% bis über 90% betragen. Aufgrund biologischer Besonderheiten ist die Wahrscheinlichkeit für ein falsch-positives Testergebnis für Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen etwas häufiger. Ein auffälliges Testergebnis bedeutet grundsätzlich nicht immer, dass tatsächlich eine Chromosomenstörung mit Relevanz für die Gesundheit des ungeborenen Kindes vorliegt. Dafür gibt es unterschiedliche technisch-analytische und biologische Gründe.
- Ein positives Testergebnis muss immer durch eine diagnostische Untersuchung in einem invasiven Verfahren (Biopsie des Mutterkuchen oder eine Fruchtwasserpunktion) überprüft werden, um festzustellen, ob eine Chromosomenstörung tatsächlich vorliegt und Relevanz für das ungeborene Kind hat.
- Die Testergebnisse dürfen nicht als alleinige Grundlage für eine Diagnose oder Entscheidungen hinsichtlich einer Fortsetzung oder eines Abbruchs der Schwangerschaft verwendet werden.
- Der Test bezieht sich nur auf die ausgewählten Testvariante.
- Andere fetale Auffälligkeiten werden nicht erkannt.
- In seltenen Fällen ist ein Testversagen möglich, d.h. es kann kein interpretierbares Testergebnis erzielt werden. In diesem Fall ist eine erneute Durchführung des NIPT möglich, ggf. jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.
- In sehr seltenen Fällen kann es zu „Zufallsbefunden“ kommen. Dies bedeutet, dass sich aus den zur Ermittlung des Testergebnisses erhobenen Daten Hinweise auf Auffälligkeiten der Chromosomen ergeben, die nicht in Zusammenhang mit der getesteten fetalen Chromosomenstörung stehen. Diese können gesundheitliche Bedeutung für das ungeborene Kind haben oder auch für die Schwangere haben und die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen nach sich ziehen. Sehr ungewöhnliche Testergebnisse können Rückschlüsse auf eine möglicherweise vorliegende andere Chromosomenstörung zulassen. Dies kann z.B. eine strukturelle Chromosomenveränderung oder eine Mosaikkonstellation anderer Chromosomen beim Feten oder auch bei der Patientin selbst (z.B. maternales Turner-Mosaik) sein. In äußerst seltenen Fällen kann sich aufgrund des Testergebnisses der Hinweis auf eine Tumorerkrankung bei der Schwangeren ergeben. Da wir bei einem NIPT aber nicht die Basensequenz der DNA analysieren, ist es ausgeschlossen, dass wir als Zufallsbefund monogenetische Erkrankungen oder genetische Hochrisikosituationen - wie etwa eine BRCA1-Mutation – erkennen. In der Einwilligung kann die Schwangere angeben, ob sie eine Mitteilung von Zusatzbefunden wünscht oder ob sie dies nicht wünscht.
- Das fetale Geschlecht darf in Deutschland gemäß § 15 Abs. 1 GenDG der Schwangeren mit ihrer Einwilligung nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis (p.c.) bzw. 14. Schwangerschaftswoche nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung (p.m.) mitgeteilt werden.
Patientenberatung bei auffälligem Ergebnis des NIPT – Nicht-invasiven Pränataltest
Die Testgüte-Kriterien der Sensitivität und Spezifität geben die Wahrscheinlichkeit an, dass eine Schwangerschaft, in der tatsächlich eine bestimmte Chromosomenstörung vorliegt, auch ein positives Testergebnis erhält (richtig positiv), bzw. die Wahrscheinlichkeit, dass eine Schwangerschaft, in der eine bestimmte Chromosomenstörung nicht vorliegt, auch ein negatives Testergebnis erhält (richtig negativ).
Bei einem auffälligen Testergebnis möchte die Patientin wissen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich das Ergebnis in einer invasiven Diagnostik bei ihr bestätigt. Um diese Frage zu beantworten ist der positive Vorhersagewert (PPV) heranzuziehen, der die Wahrscheinlichkeit angibt, dass tatsächlich eine Chromosomenstörung vorliegt, wenn das Testergebnis positiv ist. Dieser Wert hängt von zwei Faktoren ab:
- der Falsch-Positiv-Rate des Tests und
- der Häufigkeit des Auftretens dieser Chromosomenstörung im zugrundeliegenden Kollektiv
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Ein auffälliges Ergebnis des NIPT – Nicht-invasiven Pränataltest sollte in jedem Fall durch eine diagnostische Punktion abgeklärt werden [2,3]. Das Testergebnis darf nicht als alleinige Grundlage für die Diagnose oder Entscheidungen hinsichtlich der Fortsetzung oder Unterbrechung einer Schwangerschaft verwendet werden.
Für das am MGZ angewandte Testverfahren wurden, basierend auf den in der klinischen Validierungsstudie ermittelten Sensitivitäten und Spezifitäten – die folgenden PPV-Werte ermittelt, wenn unterschiedliche Prävalenzdaten für verschiedene Trisomien hinterlegt wurden. Diese Werte können Ihnen einen weiteren Anhalt geben, wenn Sie einer Patientin mit positiven Testergebnis sagen möchten, wie wahrscheinlich es statistisch ist, dass sich ihr Ergebnis in einer diagnostischen Punktion bestätigt:
PPV-Werte für die Trisomie 21:
| 0.05 | unter 20 Jahren | 33.17 |
| 0.10 | 20 Jahren | 49.82 |
| 0.20 | 30 Jahren | 66.53 |
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0.50 |
36 Jahren |
83.29 |
| 1.00 | 39 Jahren | 90.93 |
| 1.50 | 40 Jahren | 93.79 |
| 2.00 | 41 Jahren | 95.29 |
Trisomie 21 Prävalenz (%) |
**Entsprechend ca. der altersbasierten Prävalenz mit |
PPV (%) |
|---|
** Alterprävalenzen (SSW12 ) gemäß Snijders et al. Ultrasound Obstet Gynecol 1999;13:167–170
PPV-Werte für die Trisomie 18 und 13:
Für die Trisomien 18 und 13 wurden keine Altersprävalenzen hinterlegt, da das individuelle Hintergrundrisiko zum Zeitpunkt des NIPT maßgeblich vom Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen von Ultraschallauffälligkeiten abhängt.
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Literatur
[1] Gregg AR et al. Noninvasive prenatal screening for fetal aneuploidy, 2016 update: a position statement of the American College of Medical Genetics and Genomics. Genet Med. 2016;18:1056-65.
[2] Deans ZC et al. Recommended practice for laboratory reporting of non-invasive prenatal testing of trisomies 13, 18 and 21: a consensus opinion. Prenat Diagn. 2017; 37:699-704.
[3] Van Opstal D and Srebniak MI. Cytogenetic confirmation of a positive NIPT result: evidence-based choice between chorionic villus sampling and amniocentesis depending on chromosome aberration. Expert Rev Mol Diagn. 2016;16:513-20.
